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   BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B   

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https://dejure.org/2004,18645
BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B (https://dejure.org/2004,18645)
BSG, Entscheidung vom 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B (https://dejure.org/2004,18645)
BSG, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - B 1 KR 27/03 B (https://dejure.org/2004,18645)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Die dem zu Grunde liegenden Erwägungen decken sich im Wesentlichen mit denjenigen, die das BSG im Urteil vom 19. September 2002 (BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 f) angestellt hat.

    Maßgeblich für die Begründung von Leistungsansprüchen ist die Art der Versicherung, nicht das Bestehen der Versicherung an sich (BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 32).

    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelts ausgleichen soll (BSGE 85, 271, 274 = SozR 3-1500 § 49 Nr. 4 S 13), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 f).

    Nach welchen Grundsätzen insoweit zu entscheiden ist, ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R (BSGE 90, 72 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10) und der vom LSG (allerdings inhaltlich nicht korrekt) zitierten Parallelentscheidung vom selben Tag (B 1 KR 32/01 R).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelts ausgleichen soll (BSGE 85, 271, 274 = SozR 3-1500 § 49 Nr. 4 S 13), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 f).

    Die Klägerin legt nicht dar, dass das BSG im Urteil vom 8. Februar 2000 (BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4) "konträr" zum Rechtssatz des LSG entschieden und den Rechtssatz aufgestellt hat, bei Arbeitsunfähigen, die während einer Arbeitslosigkeit von mehr als 6-monatiger Dauer erkranken - wie die Klägerin - komme es für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sehr wohl noch wie bei Beschäftigten auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung an.

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Die pauschale Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer angegriffenen Entscheidung reicht für die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aber nicht aus (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).

    Wer sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) beruft, muss vielmehr darlegen, worin er die für eine Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltselemente erblickt und aus welchen Gründen das Gleichbehandlungsgebot verletzt sein soll (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 und BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 45; zur umfangreichen Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG vgl zB Jarass in Jarass/Pieroth, GG , 7. Auflage 2004, Art. 3 , RdNr 4 f, 54 ff).

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 34/92

    Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vom Tage nach der ärztlichen

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Das BSG hat im Übrigen auch schon in anderem Zusammenhang die Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes als Rechtfertigungsgrund für Leistungsbegrenzungen angeführt (vgl BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4 mwN zum Krankengeld für Selbstständige).
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Wer sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) beruft, muss vielmehr darlegen, worin er die für eine Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltselemente erblickt und aus welchen Gründen das Gleichbehandlungsgebot verletzt sein soll (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 und BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 45; zur umfangreichen Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG vgl zB Jarass in Jarass/Pieroth, GG , 7. Auflage 2004, Art. 3 , RdNr 4 f, 54 ff).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Nach welchen Grundsätzen insoweit zu entscheiden ist, ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R (BSGE 90, 72 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10) und der vom LSG (allerdings inhaltlich nicht korrekt) zitierten Parallelentscheidung vom selben Tag (B 1 KR 32/01 R).
  • LSG Bayern, 08.03.2007 - L 4 KR 160/05

    Wiederaufleben des Anspruchs eines Arbeitsunfähigen auf Zahlung von Krankengeld

    In der Krankenversicherung der Arbeitslosen gehe es nicht um den Ersatz von Lohnausfall, sondern um Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit, so BSG vom 30.12.2004, B 1 KR 27/03 R. Da Krankengeld für einen Arbeitslosen auch nur in Höhe der Leistungen des Arbeitsamtes gezahlt werde, sei auch aus diesem Gesichtspunkt ein Krankengeldanspruch auszuschließen.
  • SG Regensburg, 05.07.2006 - S 2 KR 404/05

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld mit Lohnersatzfunktion bzw.

    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgeldes ausgleichen soll (vgl. BSG vom 08.02.2000 B 1 KR 11/98 R), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl. BSG Beschluss vom 30.12.2004, Az: B 1 KR 27/03 B).
  • SG Augsburg, 12.11.2014 - S 12 KR 3/14

    Die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S.6 SGB V greift auch bei einer neuen

    Eine Entscheidung des G-BA ist auch nicht im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 19.10.2004 (B 1 KR 27/03 R in SozR 4-2500 § 27 Nr. 1) entbehrlich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06

    Berechnung des Krankengeldes; mehrere unständige, tageweise ausgeübte

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) richtet sich der Anspruch auf Krankengeld nach der Art des zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit bestehenden Versicherungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 30. Dezember 2004, B 1 KR 27/03 B, zitiert nach juris).
  • SG Regensburg, 21.04.2005 - S 2 KR 238/00

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld bei fehlender Bedürftigkeit hinsichtlich

    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgeltes ausgleichen soll (vgl. BSG vom 08.02.2000 - B 1 KR 11/98 R), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl. BSG Beschluss vom 30.12.2004, Az. B 1 KR 27/03 B).
  • SG Frankfurt/Main, 18.08.2008 - S 25/20 KR 3376/04

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von Spanidin bei Panarteriitis nodosa im

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2004 (B 1 KR 27/03 R) gelte der in § 135 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) angeordnete Erlaubnisvorbehalt für neue Therapien dann nicht, wenn es sich um ein kleines Patientenkollektiv handele, auf Grund dessen entsprechende Phase-II- oder gar Phase-III-Studien nicht durchgeführt werden können.
  • SG Regensburg, 08.03.2006 - S 2 KR 396/05

    Anspruch eines krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitslosen auf Gewährung von

    Dieser Begründung ist zu folgen, maßgeblich für die Begründung von Leistungsansprüchen (hier Krankengeld) ist die Art der Versicherung, nicht das Bestehen der Versicherung an sich.Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgeltes ausgleichen soll (vgl. BSG vom 08.02.2000 B 1 KR 11/98 R), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl. BSG Beschluss vom 30.12.2004, Az: B 1 KR 27/03 B).
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